Finden die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X und somit die Rechtssätze, die der , BFHE 252, 134, BStBl II 2016, 624 aufgestellt hat, auch dann Anwendung, wenn dem Steuerpflichtigen rückwirkend Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde und er im Veranlagungsjahr Leistungen nach SGB II erhalten hat? - Finden diese Grundsätze auch dann Anwendung, wenn der Steuerpflichtige die Leistungen nach dem SGB II zu Unrecht erhalten hat?
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