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BFH 01.06.2016 X R 43/14, StuB 22/2016 S. 874

Einkommensteuer | Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung

(1) Der von einem Stpfl. vereinbarte und getragene Selbstbehalt ist kein Beitrag zu einer Krankenversicherung und kann daher nicht als Sonderausgabe gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden. (2) Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG übersteigt. (3) Ein darüber hinausgehender Abzug des Selbstbehalts ist von Verfassungs wegen nicht geboten (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, § 33 EStG; Art. 1 Abs. 1, Art. 20, Art. 3 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

Private Krankenversicherungsverträge sehen oft Selbstbehalte vor. Damit wird festgelegt, wie hoch die Eigenbeteiligung bei der Kostenübernahme von bestimmten Leistungen ist. Je höher der vereinbarte Selbstbehalt ist, desto günstiger fällt der Beitrag für den entsprechenden Tarif der Kran...