Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BGH setzt Impulse aus der Bewertungspraxis um
Rückwirkende Anwendung neuer betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse von der Rechtsprechung anerkannt
Mit hat der BGH im Rahmen des langjährigen Spruchverfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Stinnes AG und Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär, die Deutsche Bahn, höchstrichterlich über die Höhe der Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG (Squeeze Out) entschieden. Dabei hat der BGH festgelegt, dass neue Berechnungsweisen, die erst nach dem Bewertungsstichtag entwickelt wurden, rückwirkende Anwendung bei der Ermittlung des Unternehmenswerts finden können. Begründet wird dies mit der Maßgabe des gesetzlichen Bewertungsziels, einen Annäherungswert an den „wahren“ Unternehmenswert zu ermitteln. Dies eröffnet der Rechtsprechung einen weitgehenden Spielraum, neue in betriebswirtschaftlicher Forschung und Praxis gewonnene Erkenntnisse bei der gerichtlichen Überprüfung von Unternehmenswerten zu berücksichtigen.
Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., 2015 NWB UAAAE-79427
Die rückwirkende Anwendung neuer Bewertungsstandards im Rahmen eines Spruchverfahrens ist zulässig, wenn dies eine zuverlässigere Annäherung an den „wahren“ Unternehmenswert verspricht.
Die rückwirkende Anwendung beinhaltet keinen Ver...