Rollentausch
Es [i]Anzeigepflichten der Berater zur Verhinderung aggressiver Steuerplanung?sind schon einigermaßen kühne Pläne, die jüngst aus Berlin und Brüssel bekannt wurden. Die Adressaten sind sogenannte Intermediäre – konkret sollten insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzberater und Mitarbeiter von Kreditinstitutionen aufhorchen. Denn für diesen Personenkreis kündigen sich neue Vorgaben an, die mit dem bisherigem Verständnis von Beratung, den Berufspflichten und der Vertraulichkeit des Mandats wohlmöglich nicht ganz kompatibel sind.
Die EU-Kommission hat eine Online-Befragung gestartet, inwieweit europäische Vorgaben gegen aggressive Steuerplanung nicht bei den Beratern und Anbietern solcher Gestaltungen ansetzen sollten. Die Kommission sucht nach wirkungsvollen „disincentives“ (s. auch Kurznachricht auf S. 809 unten). Dabei gehen Vorschläge wie ein öffentliches Register (Pranger?) und Anzeigepflichten des Beraters arg weit. Zeit zur Teilnahme an der Konsultation ist noch bis zum .
[i]MPI, Gutachten „Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle in Deutschland“ unter http://go.nwb.de/h8tquAuch im BMF bestehen offenbar Vorüberlegungen für eine Anzeigepflicht der Berater bei komplexen Steuergestaltungsmodellen. Zur verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit einer solchen Offenlegungspflicht hat das BMF ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen eingeholt. Die Münchener Forscher sehen keine grundsätzlichen Einwände und stellen dazu insbesondere die Besteuerungsgleichheit in das Zentrum ihrer Argumentation. Die Herstellung dieser Gleichheit werde durch das Ausnutzen von Lücken im Steuersystem und innovative Gestaltungen unterlaufen. Gleichwohl zieht auch das Gutachten Grenzen dort, wo alle möglicherweise unerwünschten Gestaltungen erfasst wären. Man darf gespannt sein, wie sich beide Vorhaben weiter entwickeln. Sie kommen einem Rollentausch der Berater gleich.
[i]Private Militär- und Sicherheitsunternehmen sind steuerlich bislang wenig beschriebene BlätterDass auch durchaus handfeste Branchen steuerlich vorausschauend agieren, belegt der Beitrag zu grundsätzlichen Fragen der Besteuerung von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen von Heidemann/Renz ab . Deren Einsatzgebiete haben meist ganz andere Sorgen, als nur fiskalische. Wenig überraschend ist, dass die Contractors dort oft Steuerfreiheit genießen. Zudem sind die Unternehmen oft erstaunlich verschachtelte Holdings mit Tochtergesellschaften auch in Steueroasen.
[i]In dieser IWB auch: Neues zu Betriebsstätten, zum identitätswahrenden Umzug von Gesellschaften innerhalb der EU und zur Einlagenrückgewähr bei DrittstaatenThemen, die mehr im Fokus der deutschen Beratung stehen, behandeln in dieser Ausgabe Cortez, mit einem Abriss jüngerer Entwicklungen in der Besteuerung von Betriebsstätten ab und Rinas mit Antworten auf Fragen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Gesellschaften seit der VALE-Entscheidung des EuGH ab . Schließlich nimmt sich Pohl ab zweier Entscheidungen des BFH zur Einlagenrückgewähr durch Drittstaatengesellschaften an.
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 22 / 2016 Seite 1
NWB DAAAF-86481