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FG Rheinland-Pfalz | Gesellschaftergeschäftsführer einer luxemburgischen S.a.r.l. sind steuerlich Arbeitnehmer
(1) Die Beteiligungsquote ist für die Frage, ob ein Gesellschaftergeschäftsführer einer luxemburgischen S.a.r.l. als Arbeitnehmer Einkünfte nach § 19 EStG oder als Selbständiger nach § 15 oder § 18 EStG bezieht, nicht entscheidend. (2) Die Bezüge eines Gesellschaftergeschäftsführers fallen unter Art. 10 Abs. 1 DBA Luxemburg (von 1958).
Im Streit war die steuerliche Behandlung von Einkünften des Kl. aus Geschäftsführertätigkeit für eine luxemburgische Kapitalgesellschaft, an der er zunächst zu 50 % und später zu 100 % beteiligt war. Das Finanzamt behandelte die Einkünfte als solche aus nichtselbständiger Arbeit und teilte diese zu ca. 40 % als inländischer steuerpflichtiger Anteil sowie zu 60 % als steuerfreier (dem Progressionsvorbehalt unterliegender) Anteil auf. Der Kl. machte ...