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WP Praxis 12/2016 S. 332

IDW RS HFA 36 n. F.: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat die Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RS HFA 36 n. F.) verabschiedet. Die Stellungnahme befasst sich vor dem Hintergrund der Offenlegung von Honoraren in Abschlüssen und Transparenzberichten mit Fragen der Abgrenzung von Prüfungs- und Beratungsleistungen und soll zu einem einheitlichen Verständnis beitragen.

Dem überarbeiteten IDW RS HFA 36 n. F. liegt ein erweitertes Verständnis des Begriffs Abschlussprüfungsleistung zugrunde. Eine Leistung ist als Abschlussprüfungsleistung i. S. von §§ 285 Nr. 17 Buchst. a bzw. 314 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a HGB zu erfassen, wenn sie unmittelbar durch die Abschlussprüfung veranlasst ist oder im Rahmen der Abschlussprüfung genutzt wird. IDW RS HFA 36 n. F. enthält in der Anlage Beispi...