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Vorsteuerausschluss bei überwiegender Nutzung im Rahmen einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAF-86080 Mit Urteil vom - Rs. C-400/15, Potsdam-Mittelmark NWB DAAAF-82022 hat der EuGH entschieden, dass die Ermächtigung Deutschlands, eine von Art. 17 der 6. EG-Richtlinie abweichende Regelung anzuwenden, nicht für den Fall gilt, dass ein Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen erwirbt, die es zu mehr als 90 % für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten nutzt.
Ausführlicher Beitrag s. .
, Landkreis Potsdam-Mittelmark
[i]Kein Vorsteuerabzug bei überwiegend nichtwirtschaftlicher NutzungDie streitgegenständliche Ermächtigung des Rates der EU vom gestattete dem Gesetzgeber die Einführung von § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG, welcher die Zuordnung zum Unternehmensvermögen und damit den Abzug der Vorsteuer aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzten einheitlichen Gegenstands insgesamt verbietet. Die damalige Ermächtigung unterschied nur zwischen der unternehmerischen und der außerunternehmerischen Verwendung von Gegenständen.
[i]SachverhaltEine Kommune erwarb im Streitjahr 2008 verschiedene Gegenstände, die sie im Wesentlichen hoheitlich verwendete. Im Umfang von 2,65 % setzte sie diese jedoch auch unternehmerisch ein. Das Finanzamt ließ den anteiligen Vorsteuerabzug nicht zu. Einspruch und ...BStBl 2015 II S. 865