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Arbeitsrecht | Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit
Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen. Im entschiedenen Fall war der Kläger von seinem Arbeitgeber zu einem Personalgespräch „zur Klärung einer weiteren Beschäftigungsmöglichkeit“ eingeladen worden, das in die Zeit seiner [i]Zur Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Eilts, NWB 47/2015 S. 3484ärztlich assistierten Arbeitsunfähigkeit fiel. Unter Hinweis auf seine Arbeitsunfähigkeit hatte der Kläger diesen und auch einen weiteren angesetzten Termin (der ebenfalls während seiner Arbeitsunfähigkeit stattfinden sollte) abgesagt, worauf er von seinem Arbeitgeber eine Abmahnung erhielt. Die Vorinsta...