Gemeinnützigkeit;
Zuordnung der Abgabe von Faktorpräparaten zur Heimselbstbehandlung durch Hämophiliepatienten zum Zweckbetrieb „Krankenhaus” (§ 67 AO)
Das (in juris abrufbar) entschieden, dass die Abgabe von Präparaten zur Blutgerinnung (Faktorpräparate) durch Krankenhausapotheken an Patienten, die an der so genannten Bluterkrankheit (Hämophilie) leiden, auch dann dem Zweckbetrieb Krankenhaus nach § 67 AO zuzuordnen ist, wenn diese nicht im Rahmen der ambulanten Behandlung unmittelbar verabreicht werden, sondern zur Selbstbehandlung außerhalb des Krankenhauses bestimmt sind.
Mit hat der BFH der Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts stattgegeben und die Revision gegen das o. g. zugelassen.
Das Aktenzeichen des BFH lautet V R 46/16.
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(Bearbeiter: Karl-Heinz Gellert, App.8251) |
Finanzministerium Schleswig-Holstein v. - Kurzinfo KSt 9 2016VI 309 - S 0186 - 001
Fundstelle(n):
AAAAF-86336