Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 34/16

Gesetze: SGB X § 54; SGB X § 59; SGB X § 48

Leitsatz

Leitsatz:

1. Haben sich Versicherter und Unfallversicherungsträger durch Vergleich auf eine bestimmte MdE geeinigt, so ist diese der Vergleichsmaßstab für spätere Herab- oder Heraufsetzungsverfahren nach § 48 SGB X.

2. Ein Versicherter kann die Erhöhung einer auf Grund eines Vergleichs bewilligten Verletztenren nach § 48 SGB X verlangen. Er ist bei einer Erhöhung für die Zukunft wegen veränderter Umstände grundsätzlich nicht auf § 59 SGB X beschränkt.

Fundstelle(n):
OAAAF-86259

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen