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BGH Urteil v. - IVa ZR 82/83

Leitsatz

Leitsatz:

»Unabhängig davon, ob das Vertragsverhältnis mit dem steuerlichen Berater beendet ist, entsteht in Fall einer Überarbeitung der fehlerhaften Buchführung oder sonstigen Arbeit des (früheren) steuerlichen Beraters der Schaden in aller Regel in dem Zeitpunkt, in welchem für den Steuerpflichtigen Korrekturkosten notwendigerweise anfallen.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAF-86163

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