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BBK Nr. 22 vom

Erste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. 1. 2017

Günther H. Krüger

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem . Die Mindestlohn-Kommission hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen, dass sich der gesetzliche Mindestlohn ab dem auf 8,84 € brutto je Zeitstunde erhöhen soll. Dem ist das Bundeskabinett in seiner Sitzung am durch den Beschluss der Mindestlohnanpassungsverordnung gefolgt.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat deutschlandweit ca. 16.000 Unternehmen befragt. Fazit: Der Mindestlohn betrifft Unternehmen in Deutschland nicht nur direkt, sondern auch indirekt. Direkt, wenn Arbeitnehmern, die ursprünglich einen Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns erhielten, nun der Mindestlohn gezahlt werden muss; indirekt aufgrund geänderter Wettbewerbsbedingungen oder höherer Marktpreise.