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Freie Berufe | Verletzung der Berufsfreiheit von Zahnärzten durch Werbeverbot
Die Verfassungsbeschwerde zweier Zahnärzte, die sich gegen ihre berufsgerichtliche Verurteilung zur Zahlung verschiedener Geldbußen wegen berufsunwürdigen Verhaltens wehrten, war erfolgreich. Zwar ist das berufsrechtliche Verbot berufswidriger Werbung mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, da es dem Gemeinwohlbelang dient. Der Patient soll darauf vertrauen können, dass der Arzt sich nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt. Interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, wie hier der wahrheitsgemäße und für den Patienten u. U. wertvolle Hinweis in den Gelben Seiten auf ein bestimmtes Betätigungsfeld, ist jedoch zuzulassen. Auch der Internetauftritt einer Praxis, der den Werdegang und die Behandlungsmethoden der Ärzte skizziert und mit der Beherrschung de...