"Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich
eigenständiger gewerblicher Betätigungen - Gewinnerzielungsabsicht
bei einem Yachtbetrieb
Leitsatz
1. Liegen verschiedene, wirtschaftlich
eigenständige Betätigungen vor, ist die Gewinnerzielungsabsicht
nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für
die jeweilige Betätigung zu prüfen (sog. Segmentierung).
2. Für die Feststellung einer
Gewinnerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen erforderlich, aber
auch ausreichend ist das Streben nach einer Vermehrung des Betriebsvermögens
in der Form eines Totalgewinns, d. h. eines positiven über den Eigenkapitaleinsatz
hinausgehenden Gesamtergebnisses des Betriebs in der Zeit von der
Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 8 DStRE 2017 S. 724 Nr. 12 FAAAF-86103
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