Keine Gleichstellung eines Forderungsausfalls mit einer Veräußerung unter Geltung der Abgeltungssteuer
Forderungsverzicht als verdeckte Einlage
Leitsatz
1. Die Einführung der Abgeltungssteuer zum hat nicht dazu geführt, dass der Ausfall einer Kapitalforderung, der zum
Wegfall der Vermögenssubstanz führt, einer Veräußerung i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 1 EStG gleichzustellen wäre.
2. Der Forderungsverzicht eines Gesellschafters führt nur in Höhe des im Zeitpunkt des Verzichts noch werthaltigen Teils der
Forderung zu einer verdeckten Einlage und zum Zufluss der Darlehensvaluta.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2405 Nr. 40 GmbH-StB 2017 S. 25 Nr. 1 KÖSDI 2016 S. 20030 Nr. 11 GAAAF-86091
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