Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Klausurentraining Weiterbildung
1. Aufl. 2016
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GLOSSAR
Abfall
Abfälle im Sinne des KrWG sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss (§ 3 KrWG).
Abfallbeseitigung und -verwertung
Bei der stofflichen Verwertung werden Sekundärrohstoffe hergestellt (Recycling). Man unterscheidet zwischen werkstofflicher, rohstofflicher und energetischer Verwertung:
Bei der werkstofflichen Verwertung wird der Abfall als Wertstoff für ein neues Produkt genutzt (z. B. Kunststoffregranulate, Papier-Recyclate und Glasgranulate).
Bei rohstofflicher Verwertung wird der Abfall chemisch in seine Bestandteile zerlegt und diese wieder als Rohstoffersatz genutzt.
Bei der energetischen Verwertung von → Abfällen wird der Energiegehalt von Abfällen zur Erzeugung von Strom oder Wärme verwendet.
Abfallbeauftragter
Nach §§ 59, 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist ein → Betriebsbeauftragter für Abfall zu bestellen.
Als Abfallbeauftragte dürfen Sie nur Mitarbeiter einsetzen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit haben.
Sie müssen den → Betriebsrat über die bevorstehende Bestellung eines Abfallbeauftragten informieren.
Der Abfall...