Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Heilpädagogische Leistungen eines qualifizierten Subunternehmers sind von der Umsatzsteuer befreit
Leistungen einer geprüften Heilpädagogin sind unmittelbar gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, auch wenn sie nicht gegenüber einem Träger der Eingliederungshilfe, sondern als Subunternehmerin für eine Gesellschaft tätig ist, die ihrerseits gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe abrechnet.
Dies hat der 16. Senat des entschieden.
A. Sachverhalt
Streitig war zwischen den Beteiligten, ob die Klägerin aus ihrer selbständigen Tätigkeit als geprüfte Heilpädagogin steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder Nr. 16 Buchst. h UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ausgeführt hat.
Die Klägerin ist geprüfte Heilpädagogin. Heilpädagogen beschäftigen sich in Theorie und Praxis mit der Diagnostik, der Förderung und Begleitung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Die Aufgabe der Heilpädagogik ist es, Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. Verhaltensstörungen oder mit geistigen, psychischen, körperlichen und sprachlichen Beeinträchtigungen sowie deren Umfeld durch den Einsatz entsprechender pädagogisch-therapeutischer Angebote zu helfen.
Heilpädagogen unterstützen Menschen mit geistiger Behinderung, Körperbehinderung, Sinnes und Mehrfachbehinderung oder chronischen Erkrankungen, um ihnen die soz...