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AG 29.09.2016 2 C 202/16, NWB 46/2016 S. 3438

Mietrecht | Rechtsprechung zur „Mietpreisbremse“

Im entschiedenen Fall hat das Gericht die Vorschriften über die sog. Mietpreisbremse angewandt und eine Vermieterin zur Rückzahlung von überhöhter Miete verurteilt. Die Parteien des Rechtsstreits hatten am einen Mietvertrag über eine 73,95 qm große, in Berlin-Lichtenberg gelegene Wohnung zu einem monatlichen Mietpreis von 562,02 € abgeschlossen. Dies entspricht einem Mietzins von 7,60 € netto kalt pro Quadratmeter. Mit Schreiben vom wandten sich die Mieter an die Vermieterin und beanstandeten, [i]Zur Mietpreisbremse, Börstinghaus, NWB 21/2015 S. 1549dass die zu zahlende Miete im Hinblick auf die seit in Berlin geltende Mietenbegrenzungsverordnung um 32,47 € monatlich zu hoch sei. Da die Vermieterin sich nicht auf eine Verringerung der Miete einließ, erhoben die Mieter nachfolgend Klage auf Rückzahlun...