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BFH 12.07.2016 IX R 31/15, NWB 46/2016 S. 3434

Einkommensteuer | Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, ist der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des JStG 2010 nur zulässig, soweit eine Korrektur dieses Steuerbescheids nach den Vorschriften der AO hinsichtlich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte möglich ist und diese der Steuerfestsetzung tatsächlich zugrunde gelegt worden sind. (2) § 351 Abs. 1 AO gilt bei der Anwendung von § 10d Abs. 4 Satz  [i]Grundlagen „Verlustausgleich – Verlustabzug“ NWB CAAAE-60556 4 EStG entsprechend; die Aufzählung in § 10d Abs. 4 Satz 4 zweiter Halbsatz EStG ist nicht abschließend. (3) Eine Besteuerungsgrundlage ist der Steuerfestsetzung ...