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Verträge auf dem Prüfstand: Neue Anforderungen an AGB
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAF-85575 Die Einführung der neuen Vorschrift § 309 Nr. 13 BGB im Bereich der AGB wird einen geschätzten Erfüllungsaufwand von ca. 70 Mio. € für die betroffenen Unternehmer mit sich bringen (BR-Drucks. 55/15 S. 3). Die Rechtfertigung dieser Kosten liegt in der Stärkung des Verbraucherschutzes und der Rechtssicherheit, da für viele Kunden bisher unklar war, inwieweit ein Unternehmer auch eine per E-Mail versandte Kündigung akzeptieren muss. Gleichzeitig werden Steuerberatern mit der Neuregelung in § 4 Abs. 4 StBVV Informationspflichten auferlegt, die ebenfalls zum Schutze der Mandanten erfolgen sollen. In beiden Fällen stellt sich die Frage, inwieweit die Risiken von Schadensersatzansprüchen, Abmahnungen und Klagen den gewünschten Effekt des Verbraucherschutzes nicht etwa überkompensieren.
Ausführlicher Beitrag s. .
§ 309 Nr. 13 BGB
[i]Kündigungen und Widerrufserklärungen sind in Textform wirksamAlle Verbraucherverträge, die ab dem geschlossen werden, dürfen nicht mehr die Klausel enthalten, dass bei Kündigung oder Ausübung des Widerrufsrechts die Schriftform gewahrt werden muss. Alle Anzeigen oder Erklärungen, die Verbraucher an den Unternehmer richten, müssen lediglich die Textform erfüllen. Das bedeutet, es bedarf keiner eigenhändigen Untersc...