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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 6 R 95/14

Gesetze: SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 7a; KSVG § 1

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beigeladene zu 1. ihre Tätigkeit als Radiomoderatorin zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 20.12.2013 in abhängiger Beschäftigung ausgeübt hat und daher Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung bestand.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 15 Nr. 48
DStR 2017 S. 1333 Nr. 24
LAAAF-85852

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