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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 136/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für einen Erlass von Zahlungsbescheiden gewissermaßen auf Vorrat für den eventuellen Fall, dass künftige Ermittlungen erst die Begründetheit eines entsprechenden Anspruchs ergeben könnten.

2. Ein Rentenversicherungsträger ist zur detaillierten Darlegung und Aufschlüsselung geltend gemachter Erstattungsansprüche in besonderem Maße verpflichtet, soweit eine zugunsten des Versicherten ausgesprochene Bewilligung einer höheren Rente im Ergebnis zugleich eine Verpflichtung zur Erstattung bereits ausgezahlter Rentenleistungen begründen soll.

Fundstelle(n):
JAAAF-85776

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