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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 162/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zugelassene medizinische Versorgungszentren (§ 95 Abs. 1 SGB V) sind weder juristische Personen noch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen. Sie sind nicht beteiligtenfähig nach § 10 SGB X bzw. nach § 70 SGG.

2. Beteiligtenfähig ist nur die in einer gesellschaftsrechtlich zulässige Rechtsform auftretende Trägergesellschaft.

Fundstelle(n):
TAAAF-85751

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