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§ 7g EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes; Investitionsabsicht, Finanzierungszusammenhang
(1) Der Stpfl. trägt die Darlegungs- und Feststellungslast für die Investitionsabsicht gem. § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG. (2) Die Durchführung einer Investition ist ein Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht. (3) Ein Finanzierungszusammenhang ist im Geltungsbereich des § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG nicht mehr zu fordern (Abweichung von früherer Rechtslage; teilweise Parallelentscheidung zu X R 15/14 NWB JAAAF-84765, ebenfalls vom ; Bezug: § 7g EStG 2008).
Nach ständiger Rechtsprechung zu § 7g EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des UntStRefG war es erforderlich, dass zwischen der Bildung der Ansparrücklage und der Investition ein „Finanzierungszusammenhang“ bestand, d. h. die konkrete Rücklagenbildung erleichterte die Finanzierung der beabsichtigten Investition. Die a...BStBl 2013 II S. 719