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Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber
Das FG Münster hat aktuell eine bedeutsame Entscheidung zur Übernahme von Weiterbildungskosten von Arbeitnehmern getroffen ( NWB LAAAF-84507). Im Urteilsfall betrieb der Kläger ein Unternehmen, das Spezial- und Schwertransporte für die Industrie- und Bauwirtschaft durchführte. Für seine Fahrer übernahm er nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Kosten für die Teilnahme an Weiterbildungen. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sah das FG Münster die vom Arbeitgeber getragenen Leistungen als Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse an. Eine Erfassung als Arbeitslohn wurde hierdurch verhindert.