Beilage zu Abschreibungen …
... in Handels- und Steuerbilanz
Abschreibungen gehören zum Grundlagenwissen und zum Alltag der Berater sowie der Rechnungswesenabteilung eines Unternehmens. Es sind nur wenige Fälle vorstellbar, in denen Abschreibungen keine Bedeutung für die Bilanzierung haben – sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen. In der täglichen Praxis treten jedoch gerade bei Abschreibungen, trotz oder vereinzelt gerade wegen ihrer oftmals wesentlichen Bedeutung, häufig Zweifelsfragen auf: Unter welchen Voraussetzungen darf die Abschreibung durchgeführt werden? In welcher Höhe ist die Abschreibung vorzunehmen? Bestehen Unterschiede in der Handels- und Steuerbilanz, die zu beachten sind? Inwieweit bestehen (steuer-)bilanzpolitische Möglichkeiten? In unserer Beilage geben Ihnen einen Wegweiser zu den wichtigsten Bilanzposten des Anlage- und Umlaufvermögens an die Hand, den Sie in Ihrer täglichen Arbeit zur Auffrischung oder zum Nachschlagen der Abschreibungsregeln einsetzen können. Der Fokus der Beilage liegt einerseits auf der anschaulichen Vermittlung von Wissen anhand von Beispielsfällen zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz. Andererseits werden praktische Hinweise zu möglichen Gestaltungspotenzialen und Wahlrechten zum Betreiben von Bilanzpolitik gegeben.
Umsatzrealisation nach HGB und IFRS
Die Umsatzerlöse sind einer der bedeutendsten finanziellen Leistungsindikatoren in der Bilanzanalyse und somit von erheblicher Entscheidungsrelevanz für den Abschlussadressaten. Folglich hat die Frage, ob Umsatz zu realisieren ist oder nicht, weitreichende Auswirkungen auf das Verhalten der Share- und Stakeholder eines Unternehmens. Nicht zuletzt deshalb ist eine wesentliche Zielsetzung des durch den IASB im Mai 2014 veröffentlichten Standards IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“, die Vergleichbarkeit der Bilanzierung von Umsatzerlösen über Branchengrenzen hinweg und zwischen Unternehmen innerhalb eines Wirtschaftszweigs sowie zwischen verschiedenen Ländern und Kapitalmärkten zu verbessern. Der neue Standard steht zwar konzeptionell weitgehend in Einklang mit den derzeit geltenden Regelungen zur Umsatzrealisierung nach IFRS, enthält jedoch deutlich umfassendere Anwendungsleitlinien. Braun/Fischer und Roos stellen den neuen Standard im Vergleich zum HGB dar.
Begriff der sonstigen Gegenleistung bei Einbringungen nach UmwStG
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom wurde die Gewährung sonstiger Gegenleistungen bei Einbringungen in Kapital- und Personengesellschaften nach den §§ 20, 21 und 24 UmwStG, die nach dem erfolgen, auf bestimmte Höchstbeträge beschränkt. Der Frage nach dem Begriffsinhalt und seiner Reichweite des neu in das Gesetz eingefügten Begriffs der sonstigen Gegenleistung geht ab S. 812 nach. Anschließend werden ausgesuchte Gestaltungen diskutiert, mit denen die einbringungshemmenden Wirkungen der neuen Beschränkungen abgemildert werden können.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 21/2016 Seite 1
NAAAF-85539