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Schweiz | Elektronische Rechnungen ohne elektronische Signatur
[i]Keine Verpflichtung zur elektronischen Signatur auf der Rechnung mehrIn der Schweiz müssen elektronische Rechnungen nicht mehr unbedingt elektronische Signaturen aufweisen. Der Verzicht auf die Signatur bedeutet allerdings nicht, dass der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit nicht mehr zu erbringen ist – es werden nur mehr Möglichkeiten eingeräumt, wie dieser Nachweis erfolgen kann. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung müssen aber auch hier beachtet werden, ebenso die (unveränderten) Anforderungen an die vorschriftsgemäße Archivierung. Die Prozesse und Kontrollvorgänge im Unternehmen sollten, soweit noch nicht erfolgt, zu diesem Zwecke angepasst werden, nicht zuletzt um die Integrität der Rechnungen sicherzustellen.