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BMF | Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind Fahrzeuge i. S. des § 1b UStG
Das BMF hat in Hinblick auf den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge durch Personen, die weder Unternehmer noch gleichgestellte Personen sind, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass durch die Angabe ergänzt, dass (insbesondere) auch landwirtschaftliche Zugmaschinen Landfahrzeuge im Sinn der Vorschrift sind. Zugleich wurden land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen aus dem Negativkatalog gestrichen. Die Grundsätze dieser Regelung sind in allen offenen Fällen anzuwenden.