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EuGH | Innergemeinschaftliche Verbringung ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Der Kl. verkaufte im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung ein Kraftfahrzeug in Spanien. Später wurde festgestellt, dass tatsächlich keine innergemeinschaftliche Lieferung, sondern eine innergemeinschaftliche Verbringung von Deutschland nach Spanien zur eigenen Verfügung des Kl. mit nachgelagertem Inlandsumsatz in Spanien vorlag. Das Finanzamt meinte nun, dass die Verbringung des Fahrzeugs nach Spanien der Umsatzsteuer unterliege und nicht steuerfrei sei, weil der Kläger keine von Spanien erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) angegeben und damit den für die Umsatzsteuerbefreiung erforderlichen Buchnachweis nicht geführt habe. Eine Steuerhinterziehung lag unstreitig nicht vor. Der EuGH war der Ansicht, dass die innergemeinschaftliche Verbringung s...