Wirtschaftliches Eigentum an Aktien,
die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich
übereignet wurden
Leitsatz
Das
wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an
den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann ausnahmsweise
beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände
des Einzelfalles ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale
zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte (vgl. BFH I R 88/13 vom
).
Dies
gilt auch dann, wenn die Aktien nicht selbst Gegenstand des Darlehensvertrages
sind, sondern der Absicherung dienen und ein Darlehensentgelt für
die Überlassung zu zahlen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AG 2017 S. 204 Nr. 6 DStR 2017 S. 8 Nr. 27 DStRE 2017 S. 1192 Nr. 19 EFG 2017 S. 59 Nr. 1 GmbHR 2017 S. 251 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2017 S. 121 Ubg 2017 S. 611 Nr. 10 SAAAF-85507
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