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RENO Nr. 11 vom Seite 25

In Sachen „Hackschnitzel“ – Die Interessenkollision in der Anwaltspraxis

Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A.; Leipzig

Ein Anwalt darf in gleicher Rechtssache Parteien mit widerstreitenden Interessen nicht vertreten. Stimmt, aber neu ist das nicht. Und dürfen Anwälte einem Zweitberuf nachgehen? Jein. Anhand einer BGH-Entscheidung erklärt dieser Beitrag, wann eine Interessenkollision vorliegt und unter welchen Voraussetzungen ein Zweitberuf zulässig ist.

Allgemeines

Als Anwalt ein Diener zweier Parteien sein? Das geht nicht, und die Gründe dafür liegen auf der Hand: Rechtsuchende sollen darauf vertrauen können, dass die Anwaltschaft in einem funktionierenden Rechtspflegesystem absolut unabhängig berät und vertritt. Anwalt und Freiheitsrechte: zwei unzertrennliche Geschwister, die zusammen dafür sorgen, dass Bürger am Recht teilhaben. Das funktioniert kaum, wenn in einer Sache zwei verschiedene Menschen gleich gut beraten wollen. Daher sollten im Kopf stürmisch die berufsrechtlichen Alarmglocken läuten, wenn sich eine Interessenkollision in der Kanzlei andeutet. Die darf es nämlich unter keinen Umständen geben.

Interessenkollision – Definition

Man spricht bei einem anwaltlichen Mandat von einer Interessenkollision, wenn zwei widerstreitende Interessen aufeinandertreffen. Die gesetzlichen Grundlagen finde...

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