Arbeitshilfe - Stand: 14.06.2017

Unterhaltszahlungen die dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, können im Zahlungsjahr berücksichtigt werden

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Welche Anforderungen sind an den Nachweis einer Bargeldübergabe an im Ausland lebende nahe Angehörige zu stellen? - Dürfen im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
QAAAF-85282