Rückwechsel nach § 5a Abs. 6 EStG – der anzusetzende Teilwert bildet die Grundlage für die Abschreibung des Wirtschaftsgutes
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Weitere Abschreibung des Schiffs nach Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAF-85256