Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilweisem Einzug der Milchreferenzmenge nach Beendigung eines Pachtvertrages über die Milchquote?
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Wie ist der Gewinn aus der Veräußerung einer vormals verpachteten Milchreferenzmenge zu berechnen, nachdem 33 % der Quote nach Beendigung des Pachtverhältnisses gemäß § 48 Abs. 3 der Milchquotenverordnung zugunsten der Landesreserve eingezogen wurden und nur der verbliebene Anteil veräußert werden konnte?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
JAAAF-85254