Klausurentraining Weiterbildung Personalwirtschaft
2. Aufl. 2016
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8. Personalverwaltung unter Beachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen
Ihre Mitarbeiterin, Frau Ortrud Spät, Abt. VKM, Personalnummer 34008, hat eine Regelarbeitszeit von 08:00 bis 16:30 Uhr täglich. Im Oktober diesen Jahres kam sie an mehreren Tagen zu spät und wurde deshalb von Ihnen am 28.10. mündlich ermahnt. Trotzdem kommt Frau Ortrud Spät auch im November unpünktlich zur Arbeit. Die elektronische Zeiterfassung weist folgende Zeiten des Arbeitsbeginns aus:
08:07 Uhr am 02.11.
08:18 Uhr am 09.11.
08:22 Uhr am 11.11.
08:13 Uhr am 13.11.
08:09 Uhr am 16.11.
Sie führen am 17.11. erneut ein Gespräch mit Frau Spät. Sie entgegnet, dass sie an den genannten Tagen leider verschlafen hätte. Sie erklären ihr daraufhin, dass sie gezwungen sind, eine Abmahnung zu verfassen.
Erstellen Sie den Text der Abmahnung für Frau Spät aufgrund des Sachverhalts.
Man unterscheidet bei der Abmahnung zwischen der Disziplinarfunktion und der kündigungsrechtlichen Warnfunktion. Nennen Sie konkret vier Bestandteile, die Ihre Abmahnung enthalten muss, um die Warnfunktion zu erfüllen.
Müssen Sie bei diesem Vorgang den Betriebsrat beteiligen?
Lösung