IFRS 15
Anhang A: Definitionen
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Vertrag | Eine Vereinbarung zwischen
zwei oder mehr Parteien, die durchsetzbare Rechte und Pflichten
begründet. | |
Vertragsvermögenswert | Der
Rechtsanspruch eines Unternehmens auf eine Gegenleistung für von ihm an einen
Kunden übertragene Güter oder
Dienstleistungen, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf
geknüpft ist (beispielsweise das künftige Ergebnis des
Unternehmens). | |
Vertragsverbindlichkeit | Die
Verpflichtung eines Unternehmens, einem
Kunden Güter oder Dienstleistungen zu
übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung empfangen (bzw. noch zu
empfangen) hat. | |
Kunde | Eine Partei, die
mit einem Unternehmen einen Vertrag über den Erhalt von Gütern und
Dienstleistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens im
Austausch für eine Gegenleistung geschlossen hat. | |
Ertrag | Zunahme des wirtschaftlichen
Nutzens während der Bilanzierungsperiode in Form von Zuflüssen oder
Wertsteigerungen von Vermögenswerten oder einer Verringerung von Schulden,
durch die sich das Eigenkapital unabhängig von Einlagen der Anteilseigner
erhöht. | |
Leistungsverpflichtung | Die in einem
Vertrag mit einem
Kunden enthaltene Zusage, auf den Kunden
Folgendes zu übertragen: | |
a) | ein eigenständig abgrenzbares Gut bzw. eine eigenständig
abgrenzbare Dienstleistung oder ein eigenständig abgrenzbares Bündel aus Gütern
oder Dienstleistungen; oder | |
b) | eine Reihe eigenständig abgrenzbarer Güter oder
Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleich sind und nach dem gleichen Muster
auf den Kunden übertragen werden. | |
Erlös | Ertrag aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. | |
Einzelveräußerungspreis
(eines Guts oder einer Dienstleistung) | Preis, zu dem ein Unternehmen einem
Kunden ein zugesagtes Gut oder eine
zugesagte Dienstleistung einzeln verkaufen würde. | |
Transaktionspreis
(im Rahmen eines Vertrags mit einem Kunden) | Gegenleistung, die ein Unternehmen im Austausch für
die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen auf einen
Kunden voraussichtlich erhalten wird.
Hiervon ausgenommen sind Beträge, die im Namen Dritter eingezogen
werden. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAF-85161