IFRS 15 C7A

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Übergangsvorschriften

C7A

Unternehmen, die diesen Standard gemäß Paragraph C3(b) rückwirkend anwenden, können zudem den in Paragraph C5(c) dargelegten praktischen Behelf anwenden, und zwar entweder

(a)

auf alle vor Beginn der frühesten dargestellten Periode vorgenommenen Vertragsänderungen oder

(b)

auf alle vor der erstmaligen Anwendung vorgenommenen Vertragsänderungen.

Greift ein Unternehmen auf diesen praktischen Behelf zurück, hat es diesen konsistent auf alle Verträge anzuwenden und die in Paragraph C6 vorgeschriebenen Angaben zu machen.

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GAAAF-85161