Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Übergangsvorschriften
C7A
Unternehmen, die diesen Standard gemäß Paragraph C3(b) rückwirkend anwenden, können zudem den in Paragraph C5(c) dargelegten praktischen Behelf anwenden, und zwar entweder
auf alle vor Beginn der frühesten dargestellten Periode vorgenommenen Vertragsänderungen oder
auf alle vor der erstmaligen Anwendung vorgenommenen Vertragsänderungen.
Greift ein Unternehmen auf diesen praktischen Behelf zurück, hat es diesen konsistent auf alle Verträge anzuwenden und die in Paragraph C6 vorgeschriebenen Angaben zu machen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAF-85161