Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Übergangsvorschriften
C3
Dieser Standard ist nach einer der beiden folgenden Methoden anzuwenden:
rückwirkende Anwendung auf jede gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler dargestellte frühere Berichtsperiode, vorbehaltlich der in Paragraph C5 genannten praktischen Behelfe, oder
rückwirkende Anwendung mit Erfassung der kumulierten Anpassungsbeträge aus der Erstanwendung zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung gemäß den Paragraphen C7–C8.
Fundstelle(n):
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GAAAF-85161