IFRS 15 C2
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Übergangsvorschriften
C2
Für die Zwecke der in den Paragraphen C3–C8A enthaltenen Übergangsvorschriften gilt Folgendes:
(a)
Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ist der Beginn der Berichtsperiode, in der das Unternehmen diesen Standard zum ersten Mal anwendet, und
Fundstelle(n):
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GAAAF-85161