IFRS 15 B73

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Rückkaufvereinbarungen

Verkaufsoptionen

B73

Ist der Rückkaufpreis des Vermögenswerts gleich dem ursprünglichen Verkaufspreis oder höher als dieser und liegt er über dem erwarteten Marktwert, so handelt es sich bei dem Vertrag effektiv um eine Finanzierungsvereinbarung, die gemäß Paragraph B68 zu bilanzieren ist.

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GAAAF-85161