IFRS 15 B73
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Rückkaufvereinbarungen
Verkaufsoptionen
B73
Ist der Rückkaufpreis des Vermögenswerts gleich dem ursprünglichen Verkaufspreis oder höher als dieser und liegt er über dem erwarteten Marktwert, so handelt es sich bei dem Vertrag effektiv um eine Finanzierungsvereinbarung, die gemäß Paragraph B68 zu bilanzieren ist.
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GAAAF-85161