IFRS 15 B52
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Lizenzerteilung
B52
Eine Lizenz gibt einem Kunden das Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums eines Unternehmens. Lizenzen für geistiges Eigentum können u. a. Folgendes zum Gegenstand haben:
(a)
Software und Technologie,
(b)
Filme, Musik und andere Medien und Formen der Unterhaltung,
(c)
Franchise-Rechte und
(d)
Patente, Markenzeichen und Urheberrechte.
Fundstelle(n):
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GAAAF-85161