IFRS 15 B47

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Nicht geltend gemachte Ansprüche des Kunden

B47

Für jede erhaltene Gegenleistung, die nicht geltend gemachten Ansprüchen eines Kunden zuzuordnen ist und die das Unternehmen nach geltendem Eigentumsrecht an einen Dritten, z. B. eine staatliche Stelle, weiterleiten muss, hat das Unternehmen eine Verbindlichkeit (und keinen Erlös) zu erfassen.

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GAAAF-85161