IFRS 15 B47
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Nicht geltend gemachte Ansprüche des Kunden
B47
Für jede erhaltene Gegenleistung, die nicht geltend gemachten Ansprüchen eines Kunden zuzuordnen ist und die das Unternehmen nach geltendem Eigentumsrecht an einen Dritten, z. B. eine staatliche Stelle, weiterleiten muss, hat das Unternehmen eine Verbindlichkeit (und keinen Erlös) zu erfassen.
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GAAAF-85161