IFRS 15 B20

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Verkauf mit Rückgaberecht

B20

Bei bestimmten Verträgen überträgt das Unternehmen die Verfügungsgewalt für ein Produkt auf einen Kunden und räumt diesem gleichzeitig das Recht ein, das Produkt aus verschiedenen Gründen (beispielsweise Unzufriedenheit mit dem Produkt) gegen eine beliebige Kombination der folgenden Leistungen zurückzugeben:

(a)

vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten Gegenleistung,

(b)

Gutschrift auf dem Unternehmen bereits geschuldete oder künftig zustehende Beträge und

(c)

Umtausch gegen ein anderes Produkt.

Fundstelle(n):
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GAAAF-85161