IFRS 15 66
Bewertung
Neubewertung variabler Gegenleistungen
Nicht zahlungswirksame Gegenleistungen
66
Um bei Verträgen, bei denen ein Kunde eine nicht zahlungswirksame Gegenleistung zusagt, den Transaktionspreis zu bestimmen, hat ein Unternehmen die nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen (oder die Zusage nicht zahlungswirksamer Gegenleistungen) zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
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GAAAF-85161