IFRS 15 66

Bewertung

Neubewertung variabler Gegenleistungen

Nicht zahlungswirksame Gegenleistungen

66

Um bei Verträgen, bei denen ein Kunde eine nicht zahlungswirksame Gegenleistung zusagt, den Transaktionspreis zu bestimmen, hat ein Unternehmen die nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen (oder die Zusage nicht zahlungswirksamer Gegenleistungen) zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

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GAAAF-85161