IFRS 15 58
Bewertung
Einschränkungen bei der Schätzung variabler Gegenleistungen
58
Zur Bilanzierung von Gegenleistungen in Form von umsatz- oder nutzungsbasiertem Nutzungsentgelt im Austausch für lizenziertes geistiges Eigentum hat das Unternehmen Paragraph B63 anzuwenden.
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GAAAF-85161