IFRS 15 34
Erfassung
Erfüllung der Leistungsverpflichtungen
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Bei der Bewertung, ob ein Kunde die Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert erhält, hat ein Unternehmen etwaige Rückkaufvereinbarungen zu berücksichtigen (siehe Paragraphen B64–B76).
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GAAAF-85161