IFRS 15 125
Angaben
Erhebliche Ermessensentscheidungen bei der Anwendung dieses Standards
Bestimmung des Zeitpunkts der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen
125
Bei Leistungsverpflichtungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, hat das Unternehmen anzugeben, welche erheblichen Ermessensentscheidungen es bei der Beurteilung des Zeitpunkts, zu dem der Kunde die Verfügungsgewalt über das Gut oder die Dienstleistung erlangt, getroffen hat.
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GAAAF-85161