IFRS 15 125

Angaben

Erhebliche Ermessensentscheidungen bei der Anwendung dieses Standards

Bestimmung des Zeitpunkts der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen

125

Bei Leistungsverpflichtungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, hat das Unternehmen anzugeben, welche erheblichen Ermessensentscheidungen es bei der Beurteilung des Zeitpunkts, zu dem der Kunde die Verfügungsgewalt über das Gut oder die Dienstleistung erlangt, getroffen hat.

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GAAAF-85161