IFRS 15 120

Angaben

Verträge mit Kunden

Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis

120

Das Unternehmen hat zu seinen verbleibenden Leistungsverpflichtungen Folgendes anzugeben:

(a)

die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den zum Ende der Berichtsperiode nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird, und

(b)

eine Erläuterung, wann das Unternehmen mit der Erfassung des gemäß Buchstabe a angegebenen Betrags als Erlös rechnet, wobei die Erläuterung in einer der folgenden Formen zu erfolgen hat:

(i)

auf quantitativer Basis unter Verwendung der Zeitbänder, die für die Laufzeit der verbleibenden Leistungsverpflichtungen am besten geeignet sind, oder

(ii)

durch Verwendung qualitativer Informationen.

Fundstelle(n):
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GAAAF-85161