Angaben
Verträge mit Kunden
Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
120
Das Unternehmen hat zu seinen verbleibenden Leistungsverpflichtungen Folgendes anzugeben:
die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den zum Ende der Berichtsperiode nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird, und
eine Erläuterung, wann das Unternehmen mit der Erfassung des gemäß Buchstabe a angegebenen Betrags als Erlös rechnet, wobei die Erläuterung in einer der folgenden Formen zu erfolgen hat:
auf quantitativer Basis unter Verwendung der Zeitbänder, die für die Laufzeit der verbleibenden Leistungsverpflichtungen am besten geeignet sind, oder
durch Verwendung qualitativer Informationen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAF-85161