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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 17 U 210/14

Im zugrundeliegenden Verfahren streiten die Beteiligten über die Frage, ob bei der Berechnung der Verletztenrente des Klägers eine von ihm bezogene knappschaftliche Rente in den zugrundezulegenden Jahresarbeitsverdienst (JAV) einzubeziehen ist.

Fundstelle(n):
MAAAF-85146

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