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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 7 AS 1571/15

Die Klägerinnen begehren die endgültige Festsetzung und Zahlung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit von Oktober 2011 bis Dezember 2011. Umstritten ist hierbei, in welcher Höhe vom Arbeitgeber der Klägerin zu 1) erstattete Fahrtkosten auf die Leistungen anzurechnen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAF-85140

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